Matthias Schmid
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Code of Conduct
Unter Compliance verstehen wir das Befolgen sowohl interner Regeln als auch nationaler und internationaler Gesetze. Das erwarten wir von jedem NETZSCH-Mitarbeiter, es darf keine Abwägungen zu Gunsten kurzfristiger Ziele geben. Unter internen Regeln verstehen wir alle unternehmensintern niedergelegten oder gelebten Richtlinien.
Das Einhalten von Gesetzen und internen Regelungen sollte eine Selbstverständlichkeit sein, nicht zuletzt weil wir als Familiengesellschaft den ethischen und moralischen Ansprüchen unserer Gesellschafter verpflichtet sind. Darüber hinaus können Compliance-Verstöße zu erheblichen Kosten führen. Somit ist Compliance auch aus wirtschaftlicher Sicht sinnvoll, sowohl für den einzelnen Mitarbeiter als auch für das gesamte Unternehmen.
Die Befolgung unserer Compliance-Vorschriften muss durch die Organisation und durch den einzelnen Mitarbeiter gleichermaßen erfolgen, hierfür überträgt die Geschäftsleitung Compliance-Aufgaben auf einzelne Spezialisten. Compliance ist dennoch eine Führungsaufgabe, die Verantwortung dafür kann nicht delegiert werden. Der unterstützende Compliance-Prozess ist so gestaltet, dass die Einhaltung der relevanten Regeln für jeden Mitarbeiter und jede Führungskraft realisiert und stichprobenartig überprüft werden kann.
Die Gesellschafter und alle Geschäftsführer der NETZSCH-Gruppe erwarten von jedem Mitarbeiter gesetzeskonformes Handeln. Der hier vorliegende Code of Conduct bietet einen Rahmen dafür, kann aber nicht alle Gesetze umfassen und ist somit niemals vollständig. Bei Unklarheiten folgen Sie Ihrem Gewissen und sprechen Sie mit Ihrem Vorgesetzten oder Compliance-Verantwortlichen.
Jeder kann über das NETZSCH Hinweisgebersystem Informationen zu möglichen Verstößen gegen Gesetze oder Gruppen-Richtlinien bezüglich Personal und Unternehmen der NETZSCH-Gruppe melden.
Mitarbeiter, die in Bezug auf Compliance Bedenken haben, sollten mit ihrem Vorgesetzten oder dem Group Compliance Manager (Kontakt s. unten) oder einem Mitglied ihres lokalen Compliance-Komitees Rücksprache halten. Das Komitee besteht aus einem Vertreter des lokalen NETZSCH-Unternehmens und einem unabhängigen Rechtsanwalt (Ombudsmann).
Auf Wunsch wird dem NETZSCH-Mitarbeiter Anonymität zugesichert, soweit dies rechtlich möglich ist.
Hinweisgeber brauchen keine negativen Konsequenzen für ihre Karriere oder ihre persönliche Entwicklung, usw. fürchten. Die übergeordnete Geschäftsleitung sowie der Group Compliance Officer werden sorgfältig darauf achten, dass ein namentlich bekannter, unbescholtener Hinweisgeber keine Nachteile erleiden muss.
Daneben steht sowohl MitarbeiterInnen als auch externen Parteien die Abgabe von Hinweisen über unsere digitale und anonyme Hinweisgeberplattform zur Verfügung.
Kontaktdaten NETZSCH Group Compliance: